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Vorsteueraufteilung bei gemischten Aufwendungen
02.01.2012 19:18
Mit Schreiben vom 2. Januar 2012 hat das Bundesfinanzministerim ausführlich zur Fragestellung der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen sowie zur Korrektur des Vorsteuerabzuges bei Bezug von Leistungen für den unternehmerischen und nicht unternehmersichen Bereich Stellung genommen.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nunmehr insbesondere bei Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit
- der Gründung eines Unternehmens oder
- der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile (z.B. Kapitalerhöhung)
genau zu prüfen, ob der Vorsteuerabzug, z.B. aus Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bei der Umsatzsteuer - Voranmeldung oder -erklärung in Abzug gebracht werden kann.
Hierbei ist nunmehr genau der unternehmerische Teil des Gesamtunternehmens zu prüfen und hiernach ein ggf. anteiliger Vorsteuerabzug zu berücksichtigen. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt diese Aufteilungsmaßstäbe, ist ggf. eine Korrektur des Vorsteuerabzuges gem. § 15a UStG zu prüfen.
Das BMF - Schreiben enthält sehr gute Fallbeispiele und ein Schaubild zur Prüfung einer Vorsteuerkorrektur.
Die Rechtsfolgen sind für alle offenen Fälle anzuwenden.