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Umsatzsteuer: Nachweis der Ansässigkeit im Inland

31.07.2010 19:08

Bezieht ein Unternehmer Leistungen von einem im Ausland ansässigen Dienstleister, muss der Leistungsempfänger in der Regel für den ausländischen Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt melden und Abführung (Umkehr der Steuerschuldnerschaft. § 13b UStG).

 

Kann der inländische Leistungsempfänger im Einzelfall nicht klar erkennen, ob der leistende Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist, so kann der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung des Finanzamtes nachweisen, dass er im Inland ansässig ist und insoweit das Verfahren zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht zu beachten ist.

 

Weitere Ausführungen hierzu enthält das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.07.2010 (Az. IV D 3 - S 7279/10/10002).

 

 

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