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Keine 1%-Regelung bei bloßer Nutzung des Firmenwagens zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
02.01.2012 19:39
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6.10.2011 muss ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhält, nicht automatisch einen (zusätzlichen) Sachbezugswert für eine private (Mit-)Benutzung des Fahrzeuges (auf Basis der 1%-Regelung) versteuern.
Im Urteilsfall wurde dem Arbeitnehmer auf Grund einer mündlich (!) getroffenen Vereinbarung, betriebliche Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden. Eine darüber hinausgehende private Nutzung des Fahrzeuges war jedoch ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vielmehr muss das Finanzgericht nochmals prüfen, ob dieses Privatnutzungsverbot ernsthaft vereinbart und durch den Arbeitgeber überwacht wurde. Ein Indiz für eine fehlende private Mitbenutzung des Fahrzeuges kann nach Auffassung des BFH in diesem Fall ein möglichst geringer preislicher Unterschied zwischen dem überlassenen und dem eigenen privaten Pkw sein!