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Anlage EÜR - Finanzamt besteht (zu Recht) auf Formular

27.12.2011 21:00

Bestätigung für das Finanzamt:

 

Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR im Rahmen der Einkommen- bzw. Feststellungserklärung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ist rechtmäßig. Das Finanzamt darf somit auf Einreichung dieser Anlage bestehen.

 

Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.11.2011 (Az. X R 18/09).

 

Das Finanzamt ist daher berechtigt, eine eventuell fehlende Anlage EÜR anzufordern und auch Zwangsmaßnahmen im Falle der Nichtabgabe einzuleiten.

 

Hinweis:

 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sind betroffene Steuerpflichtige verpflichtet, die Anlage EÜR nach amtlichen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (vgl. § 60 Abs. 4 EStDV)!

 

Ein Muster der Anlage EÜR für 2010 können Sie hier kostenlos downloaden.

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