Der BFH hat entschieden, dass ein lohnsteuerlicher Sachbezug für die Gestellung eines Pkws für Zwecke der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zusätzlich nach der 1%-Regelung für eine private Mitbenutzung zu ermitteln ist.
Das Bundesfinanzministerium hat zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei Bezug von Leistungen für den unternehmerischen und nicht unternehmerischen Bereich (ausführlich) Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof hat die Abgabepflicht für die Anlage EÜR (Anlage für Einnahme- Überschussrechnungen bei gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften) bestätigt.